Frank Jungermann 
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk                                                                       

Honorar/ Vergütung

Für Streitgutachten (gerichtliche Gutachten) ist die Vergütung des Sachverständigen im JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Sachgebiet und Schwierigkeitsgrad des zu erstattenden Gutachtens.   

Für Privatgutachten, oder sonstige private Beauftragungen, ist die Vergütung nicht gesetzlich geregelt. 

Grundsätzlich werden die Leistungen eines Sachverständigen nach Zeitaufwand berechnet. Hinzu kommen Fahrtkosten, Entschädigung für Aufwand (z.B. Übernachtung), sowie Ersatz für sonstige Aufwendungen (wie z.B. Porto, Fotos, Kopien, Laborkosten).

Bezeichnung

Einheit netto

Einh.

Stundenverrechnungssatz

auf Anfrage

a / Std

Fahrzeugersatzkosten

0,65 €

a / km

Fotos

2,00 €

a / Stck

DIN A4 Kopien weitere Ausdrucke von Gutachten / Berichten, etc.

1,00 €

a / Seite

Vorstehende Einheitspreise zzgl. MwSt  z.Z. 19 %

Bei größeren Projekten, oder umfangreichen Arbeiten, sowie bei stetiger Beauftragung sind besondere Preisver-einbarungen möglich.


Um eine größtmögliche Kostensicherheit zu gewährleisten, biete ich im Umkreis von 50 km eine

1  stündige Vor-Ort-Beratung  incl. An- u. Abreise,   zu einem Pauschalpreis von  420,00 €  zzgl. Mwst an.                                                          

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter

Beauftragung oder  Erstberatung